BREAKING NEWS.

VVO Haberger gewährt Zugang zu Beteiligungsunternehmen

VVO Haberger will Anlegern Zugang zu börsennotierten Beteiligungsunternehmen verschaffen. Dafür hat der Fondsinitiator nun einen entsprechenden Aktienfonds aufgelegt.

Der Fondsinitiator VVO Haberger hat den Aktienfonds für Beteiligungsunternehmen (ISIN: DE000A2JQJC8) aufgelegt. Im Fokus des globalen Fondsprodukts stehen Aktien von börsennotierten Beteiligungsgesellschaften, Holdings und Mischkonzernen. Als Asset Manager ist zudem Greiff Capital Management dabei, Service-KVG für das Produkt ist die Hansainvest.

Beteiligungsunternehmen sollen unter anderem Spin-off-Potenziale bergen, mitunter Dividendenzahlungen leisten, oft unter dem Substanzwert notieren oder Investoren die Möglichkeit bieten, in interessante nicht börsennotierte Unternehmen investieren zu können. „Im Gegensatz zu börsennotiertem Private Equity sind diese Beteiligungsunternehmen eine merklich unterrepräsentierte Anlageklasse, obwohl sie über ein deutlich attraktiveres Rendite-Risiko-Profil verfügen“, sagt Gunter Burgbacher, Portfoliomanager des Aktienfonds für Beteiligungsunternehmen mit mehr 20 Jahren Erfahrung in diesem Bereich.

Das Fondsuniversum enthält rund 350 Unternehmen, etwa 100 davon nimmt Burgbacher anhand von weiteren Kriterien in die engere Auswahl auf eine sogenannte Watchlist: „Wir investieren nur in Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 50 Millionen Euro, die im Rahmen ihrer Geschäftsaktivität mindestens fünf Beteiligungen an eigenständigen Gesellschaften erworben haben“, so Burgbacher. Anspruch des Fondsmanagesr ist, nur die besten Investmentideen aus dem Fondsuniversum auszuwählen. Zudem achte man darauf, Redundanzen bei den getätigten Investments zu vermeiden. Die Investments werden jeweils gleichgewichtet, hinzu kommt eine Cash-Position.

Zum Artikel

Rechtliche Hinweise

© 2022 Morningstar, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die hierin enthaltenen Informationen: (1) sind für Morningstar und/oder ihre Inhalte-Anbieter urheberrechtlich geschützt; (2) dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden; und (3) deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht garantiert.